Ehrenordnung des
SV Lokomotive Altenburg e. V.
1. Der SV Lokomotive Altenburg e.V. ehrt Mitglieder die sich um den Sport und das Vereinsleben besonders verdient gemacht haben.
2. Es können auch Personen geehrt werden, die nicht Mitglied des SV Lokomotive Altenburg e. V. sind, sich jedoch um den Sport außergewöhnliche Verdienste erworben haben.
3. Um Zweck und Wert der Ehrung des SV Lokomotive Altenburg im höchsten Maß zu wahren, wird ein besonderer Maßstab angelegt. Die zur Ehrung vorgeschlagenen Personen müssen die vorgeschriebenen Richtlinien erfüllen.
4. Richtlinien
Ehrungen können erfolgen:
4.1. bei sportlichen Leistungen,
mit den Vereinsehrennadeln in Gold, Silber oder Bronze auf Grundlage nachfolgender Tabelle:
|
Bronze |
Silber |
Gold |
Deutsche Meisterschaft |
1x 1.Platz |
2x 1.Platz |
3x 1.Platz |
Europameisterschaft |
1x 2. - 3.Platz |
1x 1.Platz |
2x 1.Platz |
Weltmeisterschaft |
Teilnahme |
1x 2. - 3.Platz |
1x 1.Platz |
Olympische Spiele |
Kader |
Teilnahme |
1x 1. - 3.Platz |
4.2. bei Verdiensten
Die Vereins-Ehrennadel in Bronze kann einmalig an Personen verliehen werden:
- welche sich um den Sport und in verantwortlichen Funktionen (Übungsleiter, Trainer, Kampfrichter, etc. ) besonders verdient gemacht haben,
- oder nach einer 15- jährigen leitenden Tätigkeit (Vorstand, Abteilungsvorstand, Kassenprüfer) im Verein.
Die Vereins-Ehrennadel in Silber kann an Personen verliehen werden:
- oder nach einer 20- jährigen leitenden Tätigkeit (Vorstand, Abteilungsvorstand, Kassenprüfer) im Verein.
Die Vereins-Ehrennadel in Gold kann an Personen verliehen werden:
- oder nach einer 25- jährigen leitenden Tätigkeit (Vorstand, Abteilungsvorstand, Kassenprüfer) im Verein.
Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die sich in verantwortlichen Funktionen im Verein und in außergewöhnlichem Maße um den Verein und Sport verdient gemacht haben.
Zum Ehrenvorsitzenden kann eine Person ernannt werden, die sich als langjähriger früherer Vorsitzender des Vereines SV Lokomotive Altenburg in außergewöhnlichen Maßen um den Verein und Sport verdient gemacht hat. Ehrenvorsitzender beinhaltet den Status Ehrenmitglied.
4.3. bei Mitgliedschaft
Die Vereinsehrennadel in Bronze kann bei 20- jähriger , ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen werden.
Die Vereinsehrennadel in Silber kann bei 25- jähriger , ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen werden.
Die Vereinsehrennadel in Gold kann bei 30- jähriger , ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen werden.
4.4. Inhalt der Ehrungen
I. |
die Vereinsehrennadel in Bronze |
Anstecknadel in Bronze und Vereinsurkunde |
II. |
die Vereinsehrennadel in Silber |
Anstecknadel in Silber und Vereinsurkunde |
III. |
die Vereinsehrennadel in Gold |
Anstecknadel in Gold und Vereinsurkunde |
IV. | die Ernennung zum Ehrenmitglied | Ehrenteller mit dem Namen des Ehrenmitgliedes und Ehrenurkunde |
V. | die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden | Ehrenteller mit dem Namen des Ehrenmitgliedes und Ehrenurkunde |
5. Ehrungen können nur auf schriftlichen Antrag erfolgen und werden vom Vorstand genehmigt. Die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden können nur durch den erweiterten Vorstand erfolgen.
6. Verleihungsrecht
Das Verleihungsrecht zu Ehrungen nach 4 hat der Vorstand.
Das Recht auf Verleihung kann durch Beschluss des Vorstandes an eine dritte Person übertragen werden.
7. Alle auftretenden, in der Ehrenordnung nicht benannten Probleme werden durch Beschluss des erweiterten Vorstandes geregelt.
8. Sollte eine Bestimmung dieser Ehrenordnung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem gewollten Ziel am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken, die sich in dieser Ordnung herausstellen sollten.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
9. Die Ehrenordnung tritt mit der Beschlussfassung des erweiteten Vorstands vom 27.03.2008 zum 01.04.2008 in Kraft.